Mitgliedschaft


Zunfthänsele werden

Paragraph 4 der HZÜ-Satzung regelt eindeutig die Mitgliedschaft in der Hänselezunft Überlingen (HZÜ). Dort heißt es wörtlich:

„Die HZÜ besteht zur Bewahrung und Pflege des historisch gewachsenen Hintergrunds der Figur des Überlinger „Hänsele“. Die Mitgliedschaft in der HZÜ ist aus diesem Grund auf männliche Personen beschränkt. Zunftmitglied kann jeder volljährige Mann werden, dessen Lebensmittelpunkt Überlingen ist und der sich der Überlinger Fasnet verschrieben hat.“

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Auch die Art der Antragstellung zur Mitgliedschaft in der HZÜ ist klar geregelt. So steht in der Satzung:

„Um zu den Neuaufnahmen (siehe § 5) zugelassen zu werden, hat er [der Antragsteller] bis Aschermittwoch des Vorjahres einen formlosen Antrag an den Hänselevater zu richten, über den der Hänselerat entscheidet.“

Der Antrag für eine Neuaufnahme in die HZÜ muss jeweils bis einschließlich Aschermittwoch eines jeden Jahres per E-Mail an den Hänselevater gesendet werden. Beigefügt jeweils ein komplett ausgefülltes Stamm-Datenblatt.

Da die aktuelle Bewerbungsfrist abgelaufen ist, wird dieses Stamm-Datenblatt wieder ab dem nächsten Herbst hier an dieser Stelle zum Download verfügbar sein!