Fasnet 2025 eingeschnellt

Seit Dreikönig 12 Uhr ist schwäbisch-alemannische Fasnet. Nun darf geschnellt werden. Täglich bis einschließlich Fastnachtsdienstag, 04. März. Aber nicht zu den Ruhezeiten mittags und abends/nachts. Auch nicht auf befahrenen Straßen. Achtet beim Schnellen immer darauf, dass niemand zu Schaden kommt. Juhu.